Erblastentilgungsfonds

Erblastentilgungsfonds
Erblastentilgungsfonds,
 
durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. 6. 1993 geschaffenes nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes, in dem seit 1995 die wesentlichen Elemente der finanziellen »Erblast« der DDR zusammengefasst, verzinst und getilgt werden; die Verbindlichkeiten des 1994 aufgelösten Kreditabwicklungsfonds (102,5 Mrd. DM), die Finanzschulden der Treuhandanstalt (204,6 Mrd. DM) sowie die Altschulden der ostdeutschen Wohnungswirtschaft (28,5 Mrd. DM). Zum 1. 1. 1997 wurden auch die Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen (8,4 Mrd. DM) in den Erblastentilgungsfonds übernommen. Der Schuldendienst wird im Wesentlichen durch laufende Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt finanziert; außerdem fließen dem Erblastentilgungsfonds ein Teil der Bundesbankgewinne sowie der Privatisierungserlöse der ostdeutschen Wohnungsunternehmen zu. Am 31. 12. 1998 betrugen die Gesamtschulden des Erblastentilgungsfonds noch 305 Mrd. DM. Seit 1999 ist der Schuldendienst des Erblastentilgungsfonds in den Bundeshaushalt integriert. (Altschulden, öffentliche Schulden)

Universal-Lexikon. 2012.

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